Pflegegrad

Pflegen Sie zu Hause einen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad? Dann haben Sie oder Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Dazu gehören sämtliche Produkte, welche die häusliche Pflege ermöglichen und erleichtern. Einen Anspruch darauf haben alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad. Erfahren Sie hier mehr über technische Pflegehilfsmittel, den Erstattungsbetrag von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und wie Sie Ihr Pflegepaket beantragen.

 

Pflegegrad 1:
Personen mit Pflegegrad 1 haben nur eine geringe Pflegebedürftigkeit und benötigen lediglich Unterstützung bei der Durchführung alltäglicher Tätigkeiten, wie zum Beispiel Anziehen oder Verlassen des eigenen Zuhauses. Sie sind in der Lage, sich selbstständig zu versorgen und haben nur eingeschränkt beeinträchtigte körperliche oder geistige Fähigkeiten. Monatliche Leistungen betragen ca. 450 Euro.

Pflegegrad 2:
Personen mit Pflegegrad 2 benötigen eine erhöhte Unterstützung im Alltag. Sie sind zwar in der Lage, sich selbstständig zu versorgen, benötigen jedoch Unterstützung bei komplexeren Tätigkeiten wie zum Beispiel Umgang mit Medikamenten oder Kochen. Monatliche Leistungen betragen ca. 800 Euro.

Pflegegrad 3:
Personen mit Pflegegrad 3 sind auf eine intensive Unterstützung im Alltag angewiesen. Sie sind nur eingeschränkt in der Lage, sich selbstständig zu versorgen und benötigen Unterstützung bei nahezu allen Tätigkeiten des täglichen Lebens. Sie erhalten monatliche Leistungen in Höhe von ca. 1.100 Euro, die für die Kosten der Pflege und Betreuung verwendet werden können.

Pflegegrad 4:
Personen mit Pflegegrad 4 sind auf Schwerstpflege angewiesen und benötigen rund um die Uhr Pflege und Betreuung. Sie sind nicht mehr in der Lage, sich selbstständig zu versorgen. Monatliche Leistungen betragen ca. 1.500 Euro.

Pflegegrad 5:
Personen mit Pflegegrad 5 sind auf die höchste Pflegebedürftigkeit und benötigen beatmungspflege oder vergleichbare pflegebedürfnisse. Sie sind auf rund um die Uhr Pflege und Betreuung angewiesen und haben keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten der Selbstversorgung. Monatliche Leistungen betragen ca. 1.800 Euro.


Wir möchten Ihnen darauf hinweisen, dass die genannten monatlichen Leistungen für die Pflegegrade lediglich Schätzwerte sind und je nach Region und Anbieter variieren können. Um sicherzustellen, dass die Informationen zu den Pflegegraden und den damit verbundenen Leistungen korrekt sind, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die zuständige Pflegekasse oder an einen Sozialberater zu wenden und die aktuellen Leistungen und Beträge zu erfragen.